16/04/2021 0 Kommentare
Testpflicht ab 26.04.2021
Ab Montag, 26.04., werden die Testungen neu organisiert.
Liebe Studierende,
gestern, also am 22.04.2021, hat eine inoffizielle Schulkonferenz getagt und u. a. die Modalitäten der zweimal wöchentlichen Testungen besprochen.
Eine große Mehrheit hat sich dafür ausgesprochen, das derzeitige System der Testungen in der Cafeteria nicht fortzuführen, sondern die Testungen im Rahmen des Unterrichts stattfinden zu lassen.
Dies setzen wir hiermit um.
In der Anlage finden Sie einen Plan, wann ab sofort getestet wird.
Wenn mit diesem Plan Klausuren kollidieren, werden wir so verfahren, dass zu Beginn der Klausur die Tests durchgeführt werden und nach Abschluss der Testungen die Klausur beginnt.
Dem Plan können Sie auch die Testmöglichkeit für die Abiturientinnen und Abiturienten entnehmen. Wir bieten an jedem Prüfungstag in der ersten Stunde für die Abiturienten im Prüfungsraum (101) eine Testmöglichkeit an.
Wer die Tests versäumt, ist selbst dafür verantwortlich, bei einem Testzentrum oder in einer Apotheke einen Schnelltest durchführen zu lassen und die entsprechende Bescheinigung in der großen Pause im Lehrerzimmer vorzulegen und sich abzeichnen zu lassen.
Noch einmal der deutliche Hinweis an die Studierenden: Teilnahme am Präsenzunterricht ist nur möglich bei regelmäßigen Tests zweimal pro Woche. Ersatzweise können Sie Bescheinigungen von Testzentren vorlegen, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Wer nicht getestet ist, fällt sowohl aus dem Präsenz- als auch aus dem Distanzunterricht heraus und gilt als unentschuldigt fehlend.
Bitte achten Sie auch weiterhin auf die einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Vermeiden Sie bei Wartezeiten vor Tests, zu nahe beieinanderzustehen.
Bitte legen Sie im Unterricht die gelben Testnachweise sichtbar auf den Tisch, damit diese von den unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen kontrolliert werden können. Weisen Sie bitte die Kollegen auch darauf hin, wenn sie vergessen, das Vorliegen der Tests zu kontrollieren. (d. h. spätestens Dienstag ab 11 Uhr der erste, spätestens Donnerstag ab 11 Uhr der zweite Test). Wer den Testnachweis nicht vorliegen hat (d. h. spätestens Dienstag ab 11 Uhr den erste, spätestens Donnerstag ab 11 Uhr der zweite Test), muss dann sofort die Schule verlassen.
Noch ein Hinweis für die Klasse E 1a: Da dort zurzeit am Präsenzunterricht fast ausschließlich die Gruppe A teilnimmt, gilt ab sofort, dass die Klasse E1a durchgehend Präsenzunterricht hat und keine Aufteilung in Gruppen mehr erfolgt. Dies gilt solange, wie die Anzahl der anwesenden Studierenden die halbe Klassenstärke nicht übersteigt (also maximal 15).
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Keßler
OStD i. K.
Kollegleiter
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